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FAQ zur Studien- und Prüfungsordnung

Kommentar zu den FAQ

Studenten vor dem Gebäude der Fakultät
Nach den Prüfungen werden sofort die Eindrücke ausgetauscht.

Dies ist eine Zusammenstellung von Fragen die im Zusammenhang mit der Studien- und Prüfungsordnung (StuPrO) oft gestellt werden (oder gestellt werden sollten). Die Formulierungen hier sind absichtlich möglichst nicht im juristischen Jargon der StuPrO gehalten, verbindlich im juristischen Sinn ist aber natürlich nur diese.

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

Einmal. Eine zweite Wiederholung nur nach Genehmigung eines Härteantrages.

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Wie viele Prüfungen kann ich wiederholen?

Im Prinzip beliebig viele, aber zweite Wiederholungen nur sehr eingeschränkt (siehe Härteantrag).

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Wie wird ein Härteantrag gestellt?

Formlos an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, am besten über die Verwaltung (wegen Eingangsstempel, Archivierung usw.). Eine Vorabkopie an den Prüfungsbeauftragten ist aber erfahrungsgemäß sinnvoll.

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Wann kann ein Härteantrag genehmigt werden?

  1. Wenn es einen Umstand gibt, der für den Studenten eine besondere persönliche Härte bedeutet und der für das Nichtbestehen der Wiederholung verantwortlich war. (Die Beanspruchung durch einen Nebenjob gehört z.B. nicht dazu)
  2. Der Student wird nach seinem bisherigen Studienverlauf das Studium vermutlich mit Erfolg abschließen. Ein Indikator ist der bisherige Notenschnitt.

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Kann ich von angemeldeten Prüfungen zurücktreten?

Das Gebäude der Fakultät Informatik
Auf dem Campus

Wenn es sich nicht um zwingend vorgeschriebene Prüfungen handelt besteht die Möglichkeit ein bis zwei Wochen vor Prüfungsbeginn seine Anmeldung zurückzuziehen.

Von nicht zwingend vorgeschrieben Prüfungen bis zum jeden Semester veröffentlichten Termin (ein bis zwei Wochen vor den Prüfungen).
Danach in begründeten Einzelfällen (z.B. absehbar längerfristige Erkrankung) durch Antrag an den Prüfungsausschuss.
Während oder kurz nach den Prüfungen, wenn nicht vorher absehbar (z.B. akute Erkrankung).

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Kann ich von einer begonnenen Prüfung zurücktreten?

Nein. Ausnahme: Akute gesundheitliche Beeinträchtigung während der Prüfung, die nicht vorhersehbar war. (Ein Schwächeanfall auf Grund einer Erkältung z.B. geht folglich auf das Risiko des Studenten, da er von seiner Erkältung ja wusste.)

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Weshalb brauche ich zum Rücktritt ein Attest mit genaueren Angaben (meist Diagnose)?

Der Student stellt einen Antrag auf Rücktritt, er muss diesen Antrag nachvollziehbar begründen. Er hat gewissermaßen eine Bringschuld.

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Können Leistungen von woanders anerkannt werden?

Prüfungsleistungen deutscher wissenschaftlicher Hochschulen können anerkannt werden, wenn sie in Art und Umfang in etwa der Leistung hier entsprechen. Die fachliche Beurteilung liegt beim zuständigen Dozenten, er gibt bei Zustimmung eine formlose Empfehlung an den Prüfungsbeauftragten, die Prüfungsleistung anzuerkennen. Bei mehreren in Frage kommenden Prüfungsleistungen kann man auch eine Art Laufzettel verwenden.  Zu Leistungen an ausländischen Hochschulen siehe Auslandssemester.

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Kann ein Vordiplom anerkannt werden?

Vordiplome im Fach Wirtschaftsinformatik einer anderen Fachhochschule werden anerkannt, d.h. es müssen in diesem Fall keine Prüfungsleistungen des Grundstudiums nachgeholt werden.

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Was muss ich beachten, wenn ich ein Semester im Ausland studieren möchte?

zwei Studenten beim Präsentatieren
Präsentation eines fiktiven Unternehmens.

Ein Urlaubssemester beantragen, mit Dozenten abklären, welche Veranstaltungen der ausländischen Hochschule für welches Fach anerkannt werden könnten.
Nach der Rückkehr mit den ausländischen Leistungsnachweisen die Anerkennung für eine hiesige Prüfungsleistung beantragen.
Wenn genügend Prüfungsleistungen vorliegen, in Absprache mit dem Prüfungsbeauftragten das Vorrücken in ein höheres Semester beantragen (nach einem Urlaubssemester wird man standardmäßig so eingestuft, als ob man mit dem Studium ausgesetzt hätte).

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Kann ich nach der alten StuPrO fertig studieren?

Im Prinzip ja.
Kritisch ist es allerdings bei den Studenten der letzten Semester vor Umstellung auf die neue StuPrO, wenn sie wiederholen, Urlaubssemester machen u.ä. Ihnen kann es passieren, dass einzelne Veranstaltungen nach der alten StuPrO nicht mehr stattfinden. In diesem Fall müssen Einzelregelungen in Absprache mit dem Prüfungsbeauftragten getroffen werden.  

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Letzte Änderung: 09.01.2009 - Verantwortlich: